Lärmschutz

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Im Rahmen der Anhörung der Öffentlichkeit im Rahmen des Lärmaktionsplanverfahrens regten Bürger eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Greuther Straße an. Die FWV unterstützt diese Maßnahme. In der Gemeinderatssitzung am 26.03.2014 informierte Bürgermeister Markus Spieth: "Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen dem Kreisverkehrsplatz Schlatt und dem Fußgängerüberweg beim Heim St. Iris wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet. Wenn die Bebauung Richtung Nettomarkt fortgeführt werde und weitere Querungen stattfänden, könnte diese auch ausgeweitet werden."<ref name="Gemeinde Eriskirch (2014)">[//www.eriskirch.de/index.php?id=65&no_cache=1 Gemeinde Eriskirch (2014) Sitzungsbericht 26.03.2014 [25.07.2014]].</ref>
 
Im Rahmen der Anhörung der Öffentlichkeit im Rahmen des Lärmaktionsplanverfahrens regten Bürger eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Greuther Straße an. Die FWV unterstützt diese Maßnahme. In der Gemeinderatssitzung am 26.03.2014 informierte Bürgermeister Markus Spieth: "Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen dem Kreisverkehrsplatz Schlatt und dem Fußgängerüberweg beim Heim St. Iris wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet. Wenn die Bebauung Richtung Nettomarkt fortgeführt werde und weitere Querungen stattfänden, könnte diese auch ausgeweitet werden."<ref name="Gemeinde Eriskirch (2014)">[//www.eriskirch.de/index.php?id=65&no_cache=1 Gemeinde Eriskirch (2014) Sitzungsbericht 26.03.2014 [25.07.2014]].</ref>
 
== Sitzung der FWV zum Thema Lärmschutz am 15.10.2014 ==
 
== Sitzung der FWV zum Thema Lärmschutz am 15.10.2014 ==
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[http://fwv-eriskirch.de=15.10.2014 →Sitzungsbericht]
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
  
 
[http://eriskirch.de/index.php?id=155 Eriskirch.de (2013) ''Lärmaktionsplanung''] [03.01.2014].
 
[http://eriskirch.de/index.php?id=155 Eriskirch.de (2013) ''Lärmaktionsplanung''] [03.01.2014].
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== Einzelnachweise ==
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Version vom 15. Dezember 2014, 20:16 Uhr

Inhaltsverzeichnis

Vorschläge aus dem Lärmaktionsplan, die umgesetzt wurden

Versetzen des nördlichen Mariabrunner Ortsausgangsschildes auf die Höhe der Schussenreuter Straße

Dieser Vorschlag wurde von einem FWV-Mitglied im Rahmen der Anhörung der Öffentlichkeit im Lärmaktionsplanverfahren eingebracht. Ziele waren die Reduzierung der Motor- und Reifengeräusche durch Temporeduktion und die Erhöhung der Sicherheit an der nördlichen Einfahrtsstraße zum neuen Baugebiet (Schussenreuter Straße). In der Gemeinderatssitzung am 26.03.2014 informierte Bürgermeister Markus Spieth: "Das Innerortsschild von Mariabrunn kommend aus Wolfzennen wird bis vor die Einmündung des Schussenreuter Weges vorverlegt. Ein weiteres Innerortsschild wird zu Beginn der Wohnbebauung Fuchsbühl am Schussenreuter Weg aufgestellt, so dass künftig deutlich früher der Innerortsbereich mit Tempo 50km/h beginnt."[1]

Tempo 30 in der Greuther Straße

Im Rahmen der Anhörung der Öffentlichkeit im Rahmen des Lärmaktionsplanverfahrens regten Bürger eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Greuther Straße an. Die FWV unterstützt diese Maßnahme. In der Gemeinderatssitzung am 26.03.2014 informierte Bürgermeister Markus Spieth: "Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen dem Kreisverkehrsplatz Schlatt und dem Fußgängerüberweg beim Heim St. Iris wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet. Wenn die Bebauung Richtung Nettomarkt fortgeführt werde und weitere Querungen stattfänden, könnte diese auch ausgeweitet werden."[1]

Sitzung der FWV zum Thema Lärmschutz am 15.10.2014

→Sitzungsbericht

Weblinks

Eriskirch.de (2013) Lärmaktionsplanung [03.01.2014].

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Gemeinde Eriskirch (2014) Sitzungsbericht 26.03.2014 [25.07.2014].
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