Temporeduktion in der Greuther Straße

Aus FWV Eriskirch
Version vom 25. Juli 2014, 17:52 Uhr von Matthias Roland Paul (Diskussion | Beiträge)

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Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit setzt sich die FWV dafür ein, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in der Greuther Straße zu verringen. Dies wurde in einer Stellungnahme der Öffentlichkeit zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren im Rahmen des Lärmaktionsplans im Januar 2014 auch aus Lärmschutzgründen angeregt.

Als Ergebnis der gemeinsamen Verkehrsschau von Bürgermeister Spieth mit der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts und der Polizei im Februar 2014 informierte Karin Bentele-Carli von der Straßenverkehrsbehörde in der Gemeinderatssitzung am 26.03.2014, dass sie "zwischen dem Kreisverkehrsplatz Schlatt und dem Fußgängerüberweg beim Heim St. Iris [...] aus Gründen der Verkehrssicherheit" eine "Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h" anordnet. "Wenn die Bebauung Richtung Nettomarkt fortgeführt werde und weitere Querungen stattfänden, könnte diese auch ausgeweitet werden."[1]

Dies hätte den Vorteil, dass alle Einmündungen und Ein- und Ausfahrten zwischen dem Fußgängerweg St. Iris und dem Kreisverkehr beim Netto-Markt sicherer würden. Ferner könnten Schilder (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50) eingespart werden.

Der Gemeinderat kann einen entsprechenden Antrag stellen. Die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt entscheidet dann gemäß § 45 Abs. 3 StVO in eigenem Ermessen, ob eine Temporeduktion angeordnet wird.

Einzelnachweise

  1. [id=334599&publish[start]= Gemeinde Eriskirch (2014) Sitzungsbericht 26.03.2014 [25.07.2014].

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