Temporeduktion in der Greuther Straße

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Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit hat die FWV erreicht, dass die Straßenverkehrsbehörde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in der Greuther Straße auf 30 km/h verringert hat.
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit setzt sich die FWV dafür ein, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in der Greuther Straße zu verringen. Dies wurde in einer Stellungnahme der Öffentlichkeit zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren im Rahmen des Lärmaktionsplans im Januar 2014 auch aus Lärmschutzgründen angeregt.
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== Wahlprogramm 2014 ==
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Die FWV hatte die Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Greuther Straße bereits im Januar 2014 angeregt und sich in ihrem Wahlprogramm 2014 dafür ausgesprochen. Ein Bürger hatte die Temporeduktion im selben Monat in einer Stellungnahme der Öffentlichkeit zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren im Rahmen des Lärmaktionsplans auch aus Lärmschutzgründen angeregt.
  
 
== Informationen aus der Gemeinderatssitzung am 26.03.2014 ==
 
== Informationen aus der Gemeinderatssitzung am 26.03.2014 ==
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Dies hätte den Vorteil, dass alle Einmündungen und Ein- und Ausfahrten zwischen dem Fußgängerweg St. Iris und dem Kreisverkehr beim Netto-Markt und die Querung der Greuther Straße beim Netto-Markt sicherer würden. Zudem könnten Schilder (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50) eingespart werden.
 
Dies hätte den Vorteil, dass alle Einmündungen und Ein- und Ausfahrten zwischen dem Fußgängerweg St. Iris und dem Kreisverkehr beim Netto-Markt und die Querung der Greuther Straße beim Netto-Markt sicherer würden. Zudem könnten Schilder (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50) eingespart werden.
  
Der Gemeinderat kann einen entsprechenden Antrag stellen. Die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt entscheidet dann gemäß StVO in eigenem Ermessen, ob eine Temporeduktion angeordnet wird.
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Der Gemeinderat kann einen entsprechenden Antrag stellen. Die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt entscheide dann gemäß StVO in eigenem Ermessen, ob eine Temporeduktion angeordnet wird.
  
 
Die Einrichtung eines "Fußgängerüberweg[s] beim Netto-Markt in der Greuther Straße werde noch geprüft".<ref name="Gemeinde Eriskirch (2014)">[//www.eriskirch.de/index.php?id=65&no_cache=1 Gemeinde Eriskirch (2014) Sitzungsbericht 26.03.2014 [25.07.2014]].</ref>
 
Die Einrichtung eines "Fußgängerüberweg[s] beim Netto-Markt in der Greuther Straße werde noch geprüft".<ref name="Gemeinde Eriskirch (2014)">[//www.eriskirch.de/index.php?id=65&no_cache=1 Gemeinde Eriskirch (2014) Sitzungsbericht 26.03.2014 [25.07.2014]].</ref>
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== Anträge des Gemeinderats (Tempo 30 vorziehen, Fußgängerüberweg beim Netto-Markt) in der Gemeinderatssitzung am 20.5.2015 ==
 
== Anträge des Gemeinderats (Tempo 30 vorziehen, Fußgängerüberweg beim Netto-Markt) in der Gemeinderatssitzung am 20.5.2015 ==
  
"Auf Antrag der beiden Gemeinderatsfraktionen wird Bürgermeister Spieth beantragen, die Reduzierung auf die 30 km/h-Zone im Bereich der Greuther Straße zwischen Langenarger Straße und Nettomarkt bereits jetzt einzurichten. Außerdem wird er einen Fußgängerüberweg zum Netto-Markt beantragen."<ref name="Gemeinde Eriskirch (2015a)">[//eriskirch.more-rubin1.de/ris_extension.php?id=2 Gemeinde Eriskirch (2015a) Sitzungsbericht 20.5.2015 [1.7.2015]].</ref>
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"Auf Antrag der beiden Gemeinderatsfraktionen beantragt Bürgermeister Spieth, die Reduzierung auf die 30 km/h-Zone im Bereich der Greuther Straße zwischen Langenarger Straße und Nettomarkt bereits jetzt einzurichten. Außerdem werde er einen Fußgängerüberweg zum Netto-Markt beantragen."<ref name="Gemeinde Eriskirch (2015a)">[//eriskirch.more-rubin1.de/ris_extension.php?id=2 Gemeinde Eriskirch (2015a) Sitzungsbericht 20.5.2015 [1.7.2015]].</ref>
  
 
== Informationen aus der Gemeinderatssitzung am 17.6.2015 ==
 
== Informationen aus der Gemeinderatssitzung am 17.6.2015 ==
  
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"Bürgermeister Spieth berichtete, dass [der Antrag], eine sofortige 30 km/h-Zone in der Greuther Straße einzurichten", laufe."<ref name="Gemeinde Eriskirch (2015b)">[//eriskirch.more-rubin1.de/ris_extension.php?id=2 Gemeinde Eriskirch (2015b) Sitzungsbericht 17.6.2015 [1.7.2015]].</ref>. Inzwischen gilt Tempo 30 in der gesamten Greuther Straße.
  
 
== Einzelnachweise ==
 
== Einzelnachweise ==

Version vom 24. März 2019, 01:29 Uhr

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit hat die FWV erreicht, dass die Straßenverkehrsbehörde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in der Greuther Straße auf 30 km/h verringert hat.

Inhaltsverzeichnis

Wahlprogramm 2014

Die FWV hatte die Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Greuther Straße bereits im Januar 2014 angeregt und sich in ihrem Wahlprogramm 2014 dafür ausgesprochen. Ein Bürger hatte die Temporeduktion im selben Monat in einer Stellungnahme der Öffentlichkeit zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren im Rahmen des Lärmaktionsplans auch aus Lärmschutzgründen angeregt.

Informationen aus der Gemeinderatssitzung am 26.03.2014

Als Ergebnis der gemeinsamen Verkehrsschau von Bürgermeister Spieth mit der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts und der Polizei im Februar 2014 informierte Karin Bentele-Carli von der Straßenverkehrsbehörde in der Gemeinderatssitzung am 26.03.2014, dass sie "zwischen dem Kreisverkehrsplatz Schlatt und dem Fußgängerüberweg beim Heim St. Iris [...] aus Gründen der Verkehrssicherheit" eine "Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h" anordnet. "Wenn die Bebauung Richtung Nettomarkt fortgeführt werde und weitere Querungen stattfänden, könnte diese auch ausgeweitet werden."[1]

Dies hätte den Vorteil, dass alle Einmündungen und Ein- und Ausfahrten zwischen dem Fußgängerweg St. Iris und dem Kreisverkehr beim Netto-Markt und die Querung der Greuther Straße beim Netto-Markt sicherer würden. Zudem könnten Schilder (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50) eingespart werden.

Der Gemeinderat kann einen entsprechenden Antrag stellen. Die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt entscheide dann gemäß StVO in eigenem Ermessen, ob eine Temporeduktion angeordnet wird.

Die Einrichtung eines "Fußgängerüberweg[s] beim Netto-Markt in der Greuther Straße werde noch geprüft".[1]

Anträge des Gemeinderats (Tempo 30 vorziehen, Fußgängerüberweg beim Netto-Markt) in der Gemeinderatssitzung am 20.5.2015

"Auf Antrag der beiden Gemeinderatsfraktionen beantragt Bürgermeister Spieth, die Reduzierung auf die 30 km/h-Zone im Bereich der Greuther Straße zwischen Langenarger Straße und Nettomarkt bereits jetzt einzurichten. Außerdem werde er einen Fußgängerüberweg zum Netto-Markt beantragen."[2]

Informationen aus der Gemeinderatssitzung am 17.6.2015

"Bürgermeister Spieth berichtete, dass [der Antrag], eine sofortige 30 km/h-Zone in der Greuther Straße einzurichten", laufe."[3]. Inzwischen gilt Tempo 30 in der gesamten Greuther Straße.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Gemeinde Eriskirch (2014) Sitzungsbericht 26.03.2014 [25.07.2014].
  2. Gemeinde Eriskirch (2015a) Sitzungsbericht 20.5.2015 [1.7.2015].
  3. Gemeinde Eriskirch (2015b) Sitzungsbericht 17.6.2015 [1.7.2015].

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