Lärmschutz
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Dieser Vorschlag wurde von einem FWV-Mitglied im Rahmen der Anhörung der Öffentlichkeit im Lärmaktionsplanverfahren eingebracht. Ziele waren die Reduzierung der Motor- und Reifengeräusche durch Temporeduktion und die Erhöhung der Sicherheit an der nördlichen Einfahrtsstraße zum neuen Baugebiet (Schussenreuter Straße). In der Gemeinderatssitzung am 26.03.2014 informierte Bürgermeister Markus Spieth: "Das Innerortsschild von Mariabrunn kommend aus Wolfzennen wird bis vor die Einmündung des Schussenreuter Weges vorverlegt. Ein weiteres Innerortsschild wird zu Beginn der Wohnbebauung Fuchsbühl am Schussenreuter Weg aufgestellt, so dass künftig deutlich früher der Innerortsbereich mit Tempo 50km/h beginnt."<ref name="Gemeinde Eriskirch (2014)">[//www.eriskirch.de/index.php?id=65&no_cache=1 Gemeinde Eriskirch (2014) Sitzungsbericht 26.03.2014 [25.07.2014]].</ref> | Dieser Vorschlag wurde von einem FWV-Mitglied im Rahmen der Anhörung der Öffentlichkeit im Lärmaktionsplanverfahren eingebracht. Ziele waren die Reduzierung der Motor- und Reifengeräusche durch Temporeduktion und die Erhöhung der Sicherheit an der nördlichen Einfahrtsstraße zum neuen Baugebiet (Schussenreuter Straße). In der Gemeinderatssitzung am 26.03.2014 informierte Bürgermeister Markus Spieth: "Das Innerortsschild von Mariabrunn kommend aus Wolfzennen wird bis vor die Einmündung des Schussenreuter Weges vorverlegt. Ein weiteres Innerortsschild wird zu Beginn der Wohnbebauung Fuchsbühl am Schussenreuter Weg aufgestellt, so dass künftig deutlich früher der Innerortsbereich mit Tempo 50km/h beginnt."<ref name="Gemeinde Eriskirch (2014)">[//www.eriskirch.de/index.php?id=65&no_cache=1 Gemeinde Eriskirch (2014) Sitzungsbericht 26.03.2014 [25.07.2014]].</ref> | ||
=== Tempo 30 in der Greuther Straße === | === Tempo 30 in der Greuther Straße === | ||
− | Im Rahmen der Anhörung der Öffentlichkeit im Rahmen des Lärmaktionsplanverfahrens regten Bürger eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Greuther Straße an. Die FWV | + | Im Rahmen der Anhörung der Öffentlichkeit im Rahmen des Lärmaktionsplanverfahrens regten Bürger eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Greuther Straße an. Die FWV hat diese Maßnahme unterstützt und in ihrem Wahlprogramm gefordert. In der Gemeinderatssitzung am 26.03.2014 informierte Bürgermeister Markus Spieth: "Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen dem Kreisverkehrsplatz Schlatt und dem Fußgängerüberweg beim Heim St. Iris wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet. Wenn die Bebauung Richtung Nettomarkt fortgeführt werde und weitere Querungen stattfänden, könnte diese auch ausgeweitet werden."<ref name="Gemeinde Eriskirch (2014)">[//www.eriskirch.de/index.php?id=65&no_cache=1 Gemeinde Eriskirch (2014) Sitzungsbericht 26.03.2014 [25.07.2014]].</ref> Dies wurde entsprechend umgesetzt. |
== Sitzung der FWV zum Thema Lärmschutz am 15.10.2014 == | == Sitzung der FWV zum Thema Lärmschutz am 15.10.2014 == | ||
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Aktuelle Version vom 24. März 2019, 01:19 Uhr
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] FWV-Wahlprogramm 2014
Im Wahlprogramm 2014 hat sich die FWV für eine Verbesserung des Schutzes vor Straßenlärm ausgesprochen.
[Bearbeiten] Vorschläge aus dem Lärmaktionsplan, die umgesetzt wurden
[Bearbeiten] Versetzen des nördlichen Mariabrunner Ortsausgangsschildes auf die Höhe der Schussenreuter Straße
Dieser Vorschlag wurde von einem FWV-Mitglied im Rahmen der Anhörung der Öffentlichkeit im Lärmaktionsplanverfahren eingebracht. Ziele waren die Reduzierung der Motor- und Reifengeräusche durch Temporeduktion und die Erhöhung der Sicherheit an der nördlichen Einfahrtsstraße zum neuen Baugebiet (Schussenreuter Straße). In der Gemeinderatssitzung am 26.03.2014 informierte Bürgermeister Markus Spieth: "Das Innerortsschild von Mariabrunn kommend aus Wolfzennen wird bis vor die Einmündung des Schussenreuter Weges vorverlegt. Ein weiteres Innerortsschild wird zu Beginn der Wohnbebauung Fuchsbühl am Schussenreuter Weg aufgestellt, so dass künftig deutlich früher der Innerortsbereich mit Tempo 50km/h beginnt."[1]
[Bearbeiten] Tempo 30 in der Greuther Straße
Im Rahmen der Anhörung der Öffentlichkeit im Rahmen des Lärmaktionsplanverfahrens regten Bürger eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Greuther Straße an. Die FWV hat diese Maßnahme unterstützt und in ihrem Wahlprogramm gefordert. In der Gemeinderatssitzung am 26.03.2014 informierte Bürgermeister Markus Spieth: "Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen dem Kreisverkehrsplatz Schlatt und dem Fußgängerüberweg beim Heim St. Iris wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet. Wenn die Bebauung Richtung Nettomarkt fortgeführt werde und weitere Querungen stattfänden, könnte diese auch ausgeweitet werden."[1] Dies wurde entsprechend umgesetzt.
[Bearbeiten] Sitzung der FWV zum Thema Lärmschutz am 15.10.2014
[Bearbeiten] Neuanschaffung von drei neuen Geschwindigkeitsanzeigeanlagen am 20.5.2015
Um die Einhaltung bestehender Höchstgeschwindigkeiten zu verbessern, hat die FWV-Gemeinderatsfraktion die Anschaffung von drei neuen Geschwindigkeitsanzeigeanlagen mit Dialogdisplay (Smiley) initiiert. Deren Anschaffung zum Preis von 4.669,56 € stimmte der Gemeinderat am 20.5.2015 zu. Eine der neuen Anlagen wird fest am Ortseingang Mariabrunn montiert. Dieser Bereich war im Lärmaktionsplanverfahren als Lärmschwerpunkt festgestellt worden. Die beiden anderen neuen Anlagen werden variabel nach Bedarf positioniert. Die bereits bestehende, vierte Geschwindigkeitsanzeigeanlage mit Aufzeichungsmöglichkeit soll zunächst in den Tempo 30-Zonen der Gemeinde eingesetzt werden. Auf die Frage von Edmund Schraff antwortete Bürgermeister Spieth, die Anlagen seien sofort lieferbar. Kurze Zeit später wurden die Geräte geliefert und aufgestellt.[2]
[Bearbeiten] Weblinks
Eriskirch.de (2013) Lärmaktionsplanung [03.01.2014].